Übersicht Rechtsformen

Hier werden die Hauptmerkmale und Rahmenbedingungen der vier gängigsten Rechtsformen zusammengefasst sowie deren allgemeine Vor- und Nachteile

Genossenschaft

Typischer Verwendungszweck:

Personenverbindung mit dem Zweck der Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe.

Vorteile: 

  • Demokratie und klar definiertes Mitbestimmungsrecht (Kopfstimmprinzip)
  • Transparenz
  • kein Mindestkapital bei Gründung notwendig

Nachteile:

  • breit abgestütztes Mitspracherecht kann verlangsamend sein
  • nur beschränkter Zugang zum Kapitalmarkt durch fehlendes festes Grundkapital (fehlende Kreditbasis)
  • Verunmöglichung von Allianzen mit finanziellen Verpflichtungen durch das Kopfstimmprinzip

Gründungsanforderungen:

  • Gründungsversammlung
  • Eintrag im Handelsregister
  • Mindestkapital: keines
  • Mindestanzahl Gründungspersonen: 7 Genossenschafter

Firmenname:

  • Frei wählbar, aber Zusatz «Genossenschaft» obligatorisch

Organe:

  • Generalversammlung
  • Verwaltung (mind. drei Mitglieder)
  • Revisionsstelle

Aufgaben der Organe:

  • Generalversammlung (oberstes Organ): entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und wählt die anderen beiden Organe
  • Verwaltung: Statuten können Verwaltungsratsausschüssen gewisse Aufgaben zuweisen oder die Verwaltung ermächtigen, die Geschäftsführung an Dritte zu übertragen
  • Revisionsstelle: Prüfung der Buchhaltung auf ihre Richtigkeit
  • Buchführung:   Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung

Revision:

  • ab zehn Mitarbeitenden: eingeschränkte Revision
  • wenn zwei der folgenden Schwellenwerte überschritten werden: ordentliche Revision

- Bilanzsumme: CHF 20 Millionen

- Umsatz: CHF 40 Millionen

- Vollzeitstellen: 250

Haftung:

  • Ausschliessliche Haftung der Genossenschaft

Ausstieg / Nachfolgeregelung: 

  • Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen
  • Austritt per Ende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der einjährigen Kündigungsfrist

Verein

Typischer Verwendungszweck: Zusammenschluss von Personen oder Gesellschaft zur Verfolgung eines nichtwirtschaftlichen Zwecks

Vorteile: 

  • Einfache Gründung ohne Eintragung ins Handelsregister
  • Keine Vorschriften zu Mindesteinlagen beim Vereinsvermögen
  • Der Verein haftet nur mit seinem Vermögen und nicht die Mitglieder selbst

Nachteile:

  • Verein darf nicht von seinen ideellen Zielen abrücken

Gründungsanforderungen:

  • Gründungsversammlung
  • Eintrag ins Handelsregister nur für Vereine, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben
  • Mindestkapital: keines
  • Mindestanzahl Gründungspersonen: 2 Personen

Firmenname:

  • Frei wählbar

Organe:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand

Aufgaben der Organe:

  • Mitgliederversammlung (oberstes Organ): erlässt und ändert die Statuten, wählt den Vorstand und weitere Organe und kontrolliert den Vorstand durch die Prüfung und Genehmigung des Jahresberichts etc.
  • Vorstand: geschäftsführendes Organ, verantwortlich für die Erfüllung des Vereinszwecks, für die Zielsetzung und Kontrolle, für die Organisation der Aufgaben oder des Betriebs, für die Beschaffung und Verwendung der Mittel und für die Erstellung des Jahresberichts inkl. der Rechnung. Wird die Geschäftsführung einer Geschäftsstelle übertragen, ist der Vorstand für die Beaufsichtigung verantwortlich

Haftung:

  • Ausschliessliche Haftung mit Vereinsvermögen

Buchführung:

  • Milchbüchlein-Rechnung für Vereine ohne Pflicht zum Handelsregistereintrag
  • Doppelte Buchführung für Vereine mit Pflicht zum Handelsregistereintrag

Revision:

Pflicht, wenn 2 der folgenden Grössen in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden:

  • Bilanzsumme: CHF 10 Millionen
  • Umsatz: CHF 20 Millionen
  • Vollzeitstellen: 50

Besteuerung:

Auf Gesuch hin ganze oder teilweise Steuerbefreiung möglich

Ausstieg / Nachfolgeregelung:

Austritt aus dem Verein jederzeit möglich (unter Berücksichtigung der statutarischen oder gesetzlichen Kündigungsfrist)


 

AG

Typischer Verwendungszweck:

Typische Unternehmensform von Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf. Eignet sich für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen

Vorteile: 

  • Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen
  • Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital
  • einfach handelbare Geschäftsanteile (Aktien)
  • aktive Möglichkeit zu vertraglichen und/oder statutarischen Handelseinschränkungen
  • tendenziell hohe Kreditwürdigkeit
  • anonyme Besitzverhältnisse sind möglich

Nachteile:

  • Mindestkapital von CHF 100'000 für Gründung (mind. 20% oder CHF 50'000 bei Gründung einbezahlt)
  • hohe formelle Anforderungen und Kosten bei der Gründung
  • Doppelbesteuerung
  • erhöhter Verwaltungsaufwand
  • strenge Bilanzierungsvorschriften

Gründungsanforderungen:

  • Gründerversammlung der Aktionäre
  • öffentliche Beurkundung (Anwesenheit Notar)
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Mindestkapital: CHF 100'000 (mindestens CHF 50'000 einbezahlt)
  • Mindestanzahl Gründungspersonen: 1 natürliche oder juristische Person

Firmenname:

  • Frei wählbar, aber Zusatz «AG» obligatorisch

Organe:

  • Generalversammlung
  • Verwaltungsrat
  • Revisionsstelle

Aufgaben der Organe:

  • Generalversammlung (oberstes Organ): wählt den Verwaltungsrat, setzt die Statuten fest, genehmigt die Jahresrechnung etc.
  • Verwaltungsrat: Oberleitung der Gesellschaft, Festlegung der Organisation, Bestellung und Aufsicht der Geschäftsführung, Erstellung des Geschäftsberichts etc.
  • Revisionsstelle: prüft jährlich die Buchhaltung auf ihre Richtigkeit und verfasst darüber einen Bericht zuhanden der Generalversammlung

Haftung:

  • Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen

Buchführung:

  • Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung

Revision:

  • ab zehn Mitarbeitenden: eingeschränkte Revision
  • wenn zwei der folgenden Schwellenwerte überschritten werden: ordentliche Revision

- Bilanzsumme: CHF 20 Millionen

- Umsatz: CHF 40 Millionen

- Vollzeitstellen: 250

Besteuerung:

Doppelbesteuerung:

  • Besteuerung der AG als juristische Person
  • Besteuerung der Aktionäre bei Ausschüttung von Dividenden

Ausstieg / Nachfolgeregelung:

freie Veräusserung durch Übertragung der Aktien


 

GmbH

Typischer Verwendungszweck:

Kleine und mittelgrosse personenbezogene Kapitalgesellschaften. Ideal für gewinnorientierte Unternehmen

Vorteile: 

  • relativ wenig Grundkapital (CHF 20'000)
  • nur eine Person zur Gründung erforderlich
  • Haftung beschränkt sich auf das Stammkapital
  • kann ohne Liquidation in eine AG gewandelt werden
  • Gewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind steuerfrei

Nachteile:

  • Doppelbesteuerung
  • Organe, Kapital und Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister öffentlich einsehbar
  • relativ hohe Verwaltungskosten

Gründungsanforderungen:

  • Gründerversammlung der Gesellschafter
  • öffentliche Beurkundung (Anwesenheit Notar)
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Mindestkapital: CHF 20'000 (der Mindestwert eines Stammanteils beträgt CHF 100)
  • Mindestanzahl Gründungspersonen: 1 natürliche oder juristische Person

Firmenname:

  • Frei wählbar, aber Zusatz «GmbH» obligatorisch

Organe:

  • Gesellschafterversammlung
  • Geschäftsführung (mind. ein Mitglied)
  • Revisionsstelle

Aufgaben der Organe:

  • Gesellschafterversammlung: genehmigt den Jahresbericht, wählt die Geschäftsführung und entscheidet über die Gewinn- bzw. Verlustverwendung etc.
  • Geschäftsführung: kann von jedem Gesellschafter übernommen werden
  • Revisionsstelle: prüft jährlich die Buchhaltung auf ihre Richtigkeit und verfasst darüber einen Bericht zuhanden der Gesellschafterversammlung

Haftung:

  • Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens

Buchführung:

  • Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung

Revision:

  • ab zehn Mitarbeitenden: eingeschränkte Revision
  • wenn zwei der folgenden Schwellenwerte überschritten werden: ordentliche Revision

- Bilanzsumme: CHF 20 Millionen

- Umsatz: CHF 40 Millionen

- Vollzeitstellen: 250

Besteuerung:

Doppelbesteuerung:

  • Besteuerung der AG als juristische Person
  • Besteuerung der Aktionäre bei Ausschüttung von Dividenden

Ausstieg / Nachfolgeregelung:

Übertragung durch die schriftliche Übertragung der Stammanteile

Abtretung von Stammanteilen braucht Zustimmung der Gesellschafterversammlung


 

Quellen:

Schweizerische Eidgenossenschaft (2020a). Rechtsformenvergleich: Aktiengesellschaft AG. Abgerufen am 16.10.2020 von https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/uebersicht-rechtsformen/aktiengesellschaft-ag.html#-1148853911.

Schweizerische Eidgenossenschaft (2020b). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Abgerufen am 16.10.2020 von https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/uebersicht-rechtsformen/gesellschaft-mit-beschraenkter-haftung.html.

Schweizerische Eidgenossenschaft (2020c). Genossenschaft: Für wen eignet sich die Rechtsform? Abgerufen am 16.10.2020 von https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/genossenschaft.html.

Swiss21.org. Der Verein – mehr als Sport und Pfadfinder. Abgerufen am 16.10.2020 von https://swiss21.org/blog/der-verein/.

vitamin B (2020). Fachstelle für Vereine. Abgerufen am 16.10.2020 von https://www.vitaminb.ch/.

Vogt, Hans-Ueli (o.J.). Gesellschaftsrecht. Abgerufen am 16.10.2020 von http://www.rwi.uzh.ch/static/elt/lst-vogt/gesellschaftsrecht/allgemeines/de/html/index.html.