Statutenbaukasten Genossenschaften

Mithilfe dieses Statutenbaukastens soll Gründerinnen und Gründern ein Werkzeug an die Hand gegeben werden, um ihre Genossenschaftsstatuten selbständig verfassen zu können. Auf dieser Seite finden sich Musterstatuten, welche abschnittsweise jeweils kommentiert werden.

Du interessierst dich für andere Rechtsformen?

Die Genossenschaft ist, gemeinsam mit dem Verein, eine der liberalsten Rechtsformen, welche im schweizerischen Kanon der Gesellschaftsformen zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass es in ihr zahlreiche Möglichkeiten zur statutarischen Ausgestaltung gibt. Diese Möglichkeiten sollen nachfolgend erläutert werden.

Genossenschaften (französisch: société coopérative) haben die Förderung und Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder zum Ziel. Für Letztere resultieren aufgrund der Tätigkeit und des Bestehens der Genossenschaft unmittelbare wirtschaftliche Vorteile. Die Tätigkeit der Genossenschaft erfolgt durch das persönliche Zusammenwirken der Genossenschafter:innen. Die Genossenschafter:innen sind in der Genossenschaft zwingend zu einer Beitragsleistung in Form von Kapital und/oder Arbeit verpflichtet.

Grundsätzlich (neue Bestimmungen)

Bis anhin bedurften Statutenänderungen in der Genossenschaft keiner öffentlichen Beurkundung. Jede Statutenänderung musste jedoch auch bereits bisher ins Handelsregister eingetragen werden. Gemäss Art. 830 revOR, welcher per 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, bedarf es zur Errichtung einer Genossenschaft neu allerdings einer öffentlichen Urkunde, in welcher die Gründer:innen erklären, eine Genossenschaft zu gründen. Darin werden die Statuten und die Organe festgelegt. Gemäss Art. 838a revOR sind zudem neu Beschlüsse der Generalversammlung oder der Verwaltung über eine Änderung der Statuten ebenfalls öffentlich zu beurkunden und ins Handelsregister einzutragen.

Gesellschaftsvertrag

Aufgrund der Vertragsfreiheit sind die Genossenschafter:innen frei, sich untereinander vertraglich zu binden. Sinn und Zweck eines Gesellschaftervertrags ist es, dass gewisse Themen aufgrund berechtigter Geheimhaltungsinteressen (bspw. betreffend das Stimmverhalten der Genossenschafter:innen) nicht in die Statuten aufgenommen werden sollen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht aufgenommen werden dürfen.

Beim Abschluss solcher Verträge ist der Treuepflicht gegenüber der Genossenschaft Rechnung zu tragen. Es dürfen deshalb keine den Genossenschaftszweck hindernden Bestimmungen in den Vertrag aufgenommen werden.

Nebst der Genossenschaft sind auch noch andere Rechtsformen für dein wirkungsorientiertes Unternehmen geeignet. Mehr Infos in unserer Toolbox unter Gründung & Wirkungsverankerung.

Nachfolgend werden die Statuten einer Genossenschaft abschnittsweise aufgelistet mit den jeweiligen Kommentaren und Bezügen zum Thema Wirkgunsverankerung.

1     Firma, Sitz & Zweck

2     Mitgliedschaft

3     Organe

4     Genossenschaftskapital, Finanzierung, Reinertrag & Haftung

5     Übergangs- & Schlussbestimmungen

Hier können die Musterstatuten heruntergeladen werden.

Folgendes sind Genossenschaften, welche zum SENS-Netzwerk gehören und welche die Wirkungsorientierung in ihrem Zweck verankern. Hier kannst du dich beim Verfassen des Genossenschaftszwecks inspirieren lassen.

Logo Veloblitz

Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe das möglichst umweltfreundliche Erbringen und Koordinieren von Kurier-, Nachrichten-, Transport- und Logistikdienstleistungen im In- und Ausland.

Logo Wädichörbli

Zweck der Genossenschaft ist ein landwirtschaftlich orientiertes Kollektiv, das durch einen Zusammenschluss von Produzentinnen und Konsumentinnen auf Basis einer Vertragslandwirtschaft selbst verwaltet, gestaltet und geführt wird, um die GenossenschafterInnen mit ihren eigenen Produkten zu versorgen. Der Anbau erfolgt nach den Erkenntnissen und Richtlinien der BioSuisse.

Autor und Urheber des Statutenbaukastens, sowie der Kommentare ist:

David F. Ehlebracht, Rechtsanwalt M.A. HSG in Law

Associate bei Nater Dallafior Rechtsanwälte AG

ehlebracht@ndlegal.ch

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